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Wildbretverordnung
2002
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Information Hilfskräfte Grundlage: Dienstanweisung BH Braunau vom 19.02.2001 Bitte um genaue Einhaltung der Vorgangsweise bzw. der Neuerungen der Wildfleischverordnung · - Untersuchungen ausschließlich bei Wildsammelstelle. (Aufbrechen sollte ebenfalls dort erfolgen) · - Die Ausweise der geprüften Hilfskräfte wurden eingesammelt und erhalten von der BH ein Identifikationszahl. · Diese Identifikationszahl muß künftig auf dem Wildanhängern auf Seite 2 (Beurteilung des Beschauers) aufscheinen. Temperatur Wildsammelstelle ( Kühlraum ) -1 bis max. +7 °. · Lagerdauer max.7 Tage. · Ein Thermometer wurde installiert - eine lfd. Kontrolle ist vorzunehmen und händisch abzuzeichnen. · Der Jahresplan hinsichtlich Temperaturkontrolle hängt im Raum. · - Die Untersuchung hat spätestens am Tag nach dem Erlegen zu erfolgen, jeder dazu befähigte Jäger in MOOSBACH wird ersucht, des öfterin in der Wildsammelstelle vorbeizuschauen, um eventuell nötige Beschauen zu vollziehen. Wichtige Tätigkeiten bei der Wildsammelstelle: Auf Sauberkeit im gesamten Bereich der Wildsammelstelle ist zu achten. ( Entfernung von Schmutz, Unrat odgl. ) |
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Allgemeines
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