Auflassung einer öffentlichen Straße für den Gemeingebrauch, Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme gem. § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991, Kundmachung der Verordnung

Aushängezeitraum: 24.10.2024 - 11.12.2024

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