Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz

Veröffentlichungsdatum07.07.2026Lesedauer< 1 Minute
Eine Gruppe von Logos mit einem Vogel

Vorgesehen ist, dass ab 01. Juli 2026 zukünftige Halterinnen und Halter von


- Hunden

- Reptilien & Amphibien

- Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)


einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vor der Anschaffung des Tieres zu erbringen haben. Hundehalter haben zudem innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Haltung einen Praxisnachweis zu erbringen.

Informationen finden Sie auch unter tierwissen.at – Informationsplattform für die verantwortungsvolle Tierhaltung.