Europawahl 2024
Selbstauskunft - Wählerverzeichnis
Der Einsichtszeitraum für die Europawahl 2024 ist von 16.04.2024 bis 25.04.2024.
Sie können in diesem Zeitraum den Status Ihrer Eintragung in ein Wählerverzeichnis hier abfragen (mittels qualifizierter elektronischer Signatur - E-ID) oder in der angegebenen Gemeinde zu den Amtsstunden auch persönlich in die Wählerverzeichnisse der Gemeinde Einsicht nehmen.
www.bmi.gv.at/selbstauskunft
Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.
Link mit weiteren Informationen und Link zum Formular --> Wählerevidenz
Europawahlen - Informationen für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Bitte beachten
Wenn Sie - als nicht-österreichische Unionsbürgerin oder nicht-österreichischer Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Link mit weiteren Informationen und Link zum Formular --> Wählerevidenz samt Übersetzungshilfen