Familien, die zumindest für ein Kind Familienbeihilfe beziehen und ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben, erhalten auf Antrag kostenlos die OÖ Familienkarte.
Voraussetzungen für den Erhalt der OÖ Familienkarte:
- Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- Bezug der Familienbeihilfe für das Kind/die Kinder
- Besuchsrecht bei Obsorge berechtigten getrenntlebenden Elternteilen
- Ausländische StaatsbürgerInnen (ausgenommen BürgerInnen eines Mitgliedstaates der EU): rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich und Bezug der Familienbeihilfe
Erforderliche Nachweise für die Beantragung der OÖ Familienkarte:
- Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Ev. Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern oder
- Bei Obsorge berechtigten Elternteilen, die getrennt von ihrem Kind (ihren Kindern) leben, die Scheidungsurkunde oder Unterhaltsvereinbarung, in welcher das Besuchsrecht geregelt ist
- Bei ausländischen StaatsbürgerInnen (ausgenommen BürgerInnen eines Mitgliedstaates der EU) der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich etc.) sowie der Bezug der Familienbeihilfe (Anm: AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf die Ausstellung einer OÖ Familienkarte).
Digitale OÖ Familienkarte
Die digitale OÖ Familienkarte ist ebenso Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes Oberösterreich. Die digitale Karte kann sehr einfach in der Familienkarte APP (App Store bzw. Google Play Store) aktiviert werden. Durch die Online-Nutzung der Karte können ua. erhebliche Verwaltungs-, Produktions-, Papier- und Portokosten eingespart werden. Damit trägt die Nutzung der digitalen Karte auch maßgeblich zum Umweltschutz bei. Deshalb soll künftig die OÖ Familienkarte vorrangig digital genutzt werden. Die zusätzliche Ausstellung der Plastikkarte ist weiterhin möglich, dies muss im Onlineantrag explizit angeführt werden.