Nachhilfeförderung vom Land Oberösterreich
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Förderkriterien und Förderablauf
- Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
- Der Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin muss in Oberösterreich sein.
- Die Antragsstellung kann direkt von den Eltern oder seitens der Schule für Schüler:innen im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe (alle Schultypen) durchgeführt werden.
- Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache. Wird an der Schule Förderunterricht angeboten, ist dieser vom Schüler zwingend zu besuchen.
- Der Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen müssen mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung haben. Eine Gesamtauflistung ist auf www.familienkarte.at zu finden.
- Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
- Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
Genaue Informationen sind auf www.familienkarte.at zu finden. Telefon: 0732/7720-18772