Förderung für "Alternative Energieanlagen"

darunter sind zu verstehen:

  • Warmwasseraufbereitung
  • Solaranlagen
  • Luft-, Erd- und Wasserwärmepumpen
  • Hackgut-, Energiekorn-, oder Pelletsheizungen
  • Holzvergaserkessel
  • Heizkesseltausch
  • Nahwärmeanschluss
  • Photovoltaik + Stromspeicher für Photovoltaikanlagen
  • energetische Sanierung von Wohnräumen (Vollwärmeschutz und Fenstertausch)

Voraussetzung ist ein Nachweis einer Bundes- oder Landesförderung (z.B. OeMAG oder Kommunalkredit)


Die Förderung beträgt 15% der Landesförderung - max. Förderhöhe = € 220,-